STEUERVORTEIL
Die von Ihnen geleistete Spende ist gemäß § 4a Z 3 bzw. 4 EStG als Sonderausgabe (Privatpersonen) bzw. als Betriebsausgabe (Unternehmen) steuerlich absetzbar.
Auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie weitere Informationen zur Spendenabsetzbarkeit: