Spendenabsetzbarkeit
Spenden an DEBRA Austria, Hilfe bei Epidermolysis bullosa können seit dem 01. Jänner 2009 als Sonder- und Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Wenn Sie einkommensteuerpflichtig sind, gibt es für jeden gespendeten Euro über die Steuerveranlagung Geld vom Finanzamt zurück.
Neue Regelung ab 01.01.2017
Für Privatspenden
Aufgrund einer Gesetzesänderung ist es privaten SpenderInnen seit 2017 nicht mehr möglich, Spenden mittels ArbeitnehmerInnenveranlagung eigenständig an das Finanzamt zu melden. DEBRA Austria übernimmt die Meldung nun für Sie.
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Ihr Vorteil: Es wird für Sie leichter, die Spende von der Steuer abzusetzen. Sie müssen sich nicht mehr selbst um die Meldung Ihrer Spende beim Finanzamt kümmern. Das übernehmen wir. Sie erhalten Ihre steuerliche Begünstigung somit automatisch.
- Wie funktioniert's: Sie geben uns einmalig Ihren Namen (muss mit der Schreibweise im Melderegister übereinstimmen), Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift bekannt. Bitte füllen Sie dazu unser Formular aus:
Online-Formular SpenderInnendaten
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Sicher: Wir übermitteln Ihre Daten sicher und verschlüsselt an das Finanzamt. Bei der nächsten Arbeitnehmerveranlagung (ab Februar 2018) erhalten Sie für Ihre gemeldeten Spenden Geld zurück.
- Achtung: Bitte achten Sie darauf, bei der Überweisung Ihrer Spende den Vereinsnamen (DEBRA Austria), Ihren Absender und den Spendenbetrag anzuführen. Nur so können wir Ihre Spende auch richtig zuordnen.
- Wir ersuchen um Verständnis: Aus organisatorischen Gründen bitten wir unsere SpenderInnen mehrfach via Aussendungen, Website etc. um die Datenübermittlung. Wir möchten sichergehen, wirklich alle unsere SpenderInnen zu erreichen. Möglicherweise erhalten auch Sie mehrfach eine Anfrage. Bitte übermitteln Sie uns Ihre Daten trotzdem nur einmal.
- Sollten Sie uns auch Änderungen Ihrer Adressdaten geschickt haben, kann es aufgrund des großen Rücklaufs einige Zeit in Anspruch nehmen, bis diese eingearbeitet sind. Falls Sie doch noch eine unserer Aussendungen an Ihre bisherigen Kontaktdaten erhalten, bitten wir Sie, dies zu entschuldigen. Alle Ihre Angaben werden verlässlich in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit eingearbeitet.
Hier gehts zum Informationsvideo zur Spendenabsetzbarkeit NEU
(Bundesministerium für Finanzen)
Für Unternehmen
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Unternehmensspenden aus dem Betriebsvermögen gelten als Betriebsausgaben. Unternehmen können aber grundsätzlich auch Sachspenden (z.B. eigene Erzeugnisse) mit steuerlicher Wirkung zuwenden.
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Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nachzuweisen.
STEUERVORTEIL
Die von Ihnen geleistete Spende ist gemäß § 4a Z 3 bzw. 4 EStG als Sonderausgabe (Privatpersonen) bzw. als Betriebsausgabe (Unternehmen) steuerlich absetzbar.
Auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie weitere Informationen zur Spendenabsetzbarkeit: